wir versichern Ihr Zeitarbeitsunternehmen
Haftpflichtsonderkonzepte seit 1995
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Viele Interessenten gehen davon aus, damit keine eigene Haftpflichtversicherung erforderlich sei. Es wird argumentiert, damit die eigentliche berufliche Tätigkeit der überlasenen Arbeitskräfte beim Entleiher über seine Haftpflichtversicherung versichert sei. Allenfalls eine einfache Bürohaftpflich soll vereinbart werden.
Trotzdem benötigt jedes Zeitarbeitsunternehmen eine eigene entsprechende Haftpflichtversicherung.
Diese versichert die gesetzliche Haftpflicht des Unternehmens aus allen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen, die im Zusamenhang mit der erlaubten gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte bestehen. Es ergibt sich dabei folgendes:
Ein wichtiger Bestandteil des Versicherungsschutzes eines Zeitarbeitsunternehmens ist die gesetzliche Haftpflicht bei einem Auswahlverschulden. Hat ein solcher Fall beim Entleiher Personen- , Sachschaden zur Folge, wird der Verleiher in Haftung genommen.
Hierbei ist auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme bei Personen- und Sachschäden zu achten. Die aktuelle Regeldeckungssumme beträgt 3 Mill. Euro pauschal in unserem Konzept für Personen- , Sach-, Tätigkeitsschäden. Es wird eine Subsidiärdeckung bei Sachschäden am Entleihereigentum angeboten.
Weiterhin wird die Tätigkeit eines Bürobetriebes versichert. Darin sind sowohl die genannten Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnisse aus der AÜG, die Geschäftsleitung und die Mitarbeiter im Innen- u. Aussendienst, sowie das allgemeine Betriebsstättenrisiko eingeschlossen.
Am Markt werden verschiedene Konzepte für Zeitarbeitsunternhemen angeboten. Viele orientieren sich an der Branche der Dienstleistungsbetriebe. Es ist hier jeweils nur das Auswahlverschulden versichert. Erweitert werden diese durch die Mietsachschadendeckung an Räumen und Gebäuden auf Geschäftsreisen (Hotelübernachtungen) sowie durch Brand/Explosion, Abwasser, Leitungswasser im selbst gemieten Objekt, für die eigene gewerbl. Nutzung. Die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitarbeiter ist hier i.d.R. NICHT mitversichert!
Eine weitere Möglichkeit besteht in der Versicherung von reinen Vermögensschäden. Hier wird nur der geldwerte Schaden oder die eventuellen Mehrkosten für qualifiziertes Ersatzpersonal durch ein Auswahlverschulden versichert. Dieses kann bei hochspezialisierten Verleihern sinnvoll sein, z.B. bei Ingenieure oder Ärzte als Verleihpersonal.
Wichtig, hier sind also keine Sach- oder Personenschäden mitversichert!
Als Ergänzung zu jeder betrieblichen Haftpflichtversicherung tritt die Umwelthaftpflicht Basisversicherung für Schäden durch Umwelteinwirkung ein. Gegenstand ist hier das allgemeine Umweltrisiko, das von Gebäuden, Maschinen u.ä. ausgeht. Hier sind Schäden durch Brand/Explosion hervorzuheben.
Es steht üblicherweise eine eigene Versicherungssumme und ein eigenes Bedingungswerk zur Verfügung. Die Versicherungssumme sollte mind. 2 Mill. € betragen.
Um einen wirklich ausreichenden Versicherungsschutz zu erreichen, sollten Zeitarbeitsunternehmen im gewerblich tätigen Bereich darauf achten, damit insbesondere Haftpflichtansprüche Dritter und des jeweiligen Einsatzunternehmens wegen Personen- und Sachschäden gegenüber dem Zeitarbeitsunternehmen mitversichert sind.
Das gilt auch für die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Arbeitnehmer. Diese haften für Schäden, die Sie in Ausübung der dienstlichen Verpflichtung für den Entleiher gegenüber Dritten oder dem Einsatz-unternehmen selbst verursachen. Sollte dieser Einschluss nicht gegebensein, kann ein Regreß direkt auf die Firmenexistenz durchschlagen, da der Arbeitgeber (also Sie) den Arbeitnehmer frei zu stellen hat.
Dieser Versicherungsschutz wird üblicherweise subsidiär angeboten. Das Bedeutet, damit der Versicherungsschutz des Einsatzunternehmens bei der Schadensregulierung dem eigenen vorgeht.
Wir können Ihnen unser Sonderkonzept mit diversen Erweiterungen sowie Sachschäden am Entleihereigentum anbieten. (Schadenbeispiele) Dabei sind die obig geforderten Mindestanforderungen selbstverständlich eingeschlossen. Es wird ein modernes umfangreiches Bedingungswerk angeboten. Unsere Regelversicherungssumme beträgt 3.000.000,- € pauschal bei Personen- , Sach-, Tätigkeitsschäden und 300.000,- € bei Vermögensfolgeschäden sowie 75.000,- € Sachschäden am Entleiher Eigentum subsidiär. Für einige mitversicherte Nebenrisiken gelten geringere Sublimite bzw. Selbstbeteiligungen. Unsere Selbstbeteiligung für Sach- und Vermögensfolgeschäden beträgt mind. 250 €. Je nach Kundenwunsch und Betriebsgröße sind Selbstbeteiligungen bis 5.000 € möglich.
Für den Einschluss Sachschaden am Entleihereigentum ist keine Falschauswahl erforderlich! Die Regulierung muss vom Zeitarbeitsunternehmen gewünscht werden. Eine eventuell eigene Versicherung des Entleihers geht dieser vor, z.B. Maschinenversicherung.
Letztlich bieten wir aber auch obige Haftpflichtversicherung mit Beschränkung auf das Auswahlverschulden (Auswahlverschuldenshaftung) an.
Sie sehen, so unterschiedlich wie die Zeitarbeitsunternehmen sind, sind auch unsere Lösungen.
Lassen Sie sich individuell beraten.
Individuelle Konzepte für Zeitarbeitsunternehmen seit 1995.
Nähere Informationen fordern Sie bitte unter Kontakt an.
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