wir versichern Ihr Zeitarbeitsunternehmen
      Haftpflichtsonderkonzepte seit 1995
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Doch eines Tages verursacht gerade dort einer Ihrer Zeitarbeiter einen Schaden . . .
Ist Ihre Haftpflicht - Absicherung auch ein Seilakt?
Sie haften nicht, wenn kein Auswahlverschulden vorliegt. Doch von ungetrübten Geschäftsbeziehungen zu Ihren langjährigen und guten Kunden kann kaum noch die Rede sein. Es scheinen eine Reihe von Problemen auf Sie zu zukommen.
Sie sagen  nach AÜG besteht keine Haftung?
    Oder haben Sie etwa keine Haftpflichtversicherung?
    Führen  Sie Werk-/Dienstverträge durch?
Haben Sie bereits einmal an einen größeren Mietsachschaden gedacht?
    Oder was passiert, wenn die BG/KK wegen  einem Arbeitsunfall Regress vornehmen möchte, bei  Ihnen? 
Unsere Haftpflichtlösung bietet Ihnen einen finanziellen und wettbewerblichen Vorteil, da Schäden am Entleihereigentum, auf Wunsch, reguliert werden können. Und das, obwohl Sie nach dem AÜG nicht haften. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Fragen Sie uns.
oder
Aktuell werden alle Bestandsverträge auf das neue verbesserte Deckungskonzept zuzügl. unveränderter Sonderbedingungen zur Hauptfälligkeit umgestellt. Neue Versicherungssumme:
3.000.000,- € pauschal Personen- , Sach-  und  Tätigkeitsschäden und 
      300.000,- € Vermögensfolgeschäden sowie 
    75.000,- € Sachschäden am Entleiher  Eigentum subsidiär
Wir können Ihnen unser Sonderkonzept mit diversen Erweiterungen anbieten (Schadenbeispiele), aber auch eine Haftpflichtversicherung mit Beschränkung auf das Auswahlverschulden (Auswahlverschuldenshaftung). So unterschiedlich wie die Zeitarbeitsunternehmen sind, sind auch unsere Lösungen. Lassen Sie sich individuell Beraten.
Nähere Informationen fordern Sie bitte unter Kontakt an.
© Deutschlandweit alleiniges Angebots- und Betreuungsrecht für Sonderkonzept.